Elterngeld/Elterngeld Plus

  • Leistungsbeschreibung

    Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Sie können das Elterngeld auch erhalten, wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes kein Einkommen hatten.

    Elterngeld gibt es in drei Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Diese Varianten können Sie in unterschiedlicher Art und Weise miteinander kombinieren.

    Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten und welche Bezugsvariante Sie wählen.

    Wie lange Sie Elterngeld bekommen, hängt davon ab, ob Sie sich für Basiselterngeld oder für ElterngeldPlus oder für eine Kombination aus beidem entscheiden und ob Sie den Partnerschaftsbonus nutzen wollen. Dabei gilt:

    • Basiselterngeld kann nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden.
    • ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus können auch über die ersten 14 Lebensmonate hinaus bezogen werden.

    Ab dem 15. Lebensmonat muss das Elterngeld in jedem Monat von mindestens einem Elternteil in Anspruch genommen werden (lückenloser Bezug).

    Die Höhe Ihres Elterngeldes ist ebenfalls abhängig von der Bezugsvariante und Ihrem Einkommen vor und nach der Geburt.

    Das Basiselterngeld beträgt zwischen EUR 300,00 und EUR 1.800,00 im Monat. Das ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus betragen zwischen EUR 150,00 und EUR 900,00.

    Außerdem spielen bei der Höhe des Elterngeldes noch folgende Fragen eine Rolle:

    • Bekommen Sie noch andere staatliche Leistungen?
    • Bekommen Sie Zwillinge oder weitere Mehrlinge?
    • Haben Sie bereits weitere kleine Kinder?
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Antragsformular (von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich)
    • Geburtsurkunde mit dem Verwendungszweck „Zur Beantragung von Elterngeld“

    Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall nötig sein. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen die benötigten Unterlagen auszustellen.

    (Mütter: 12 Monate vor dem Beginn des vorgeburtlichen Mutterschutzes;
     Väter: 12 Monate vor dem Monat der Geburt)

    • Bescheinigungen Ihrer Krankenkasse über Ihr gesamtes Mutterschaftsgeld
    • Bescheinigungen Ihres Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld (z. B. Kopie der Verdienstbescheinigung aus dieser Zeit)

    Arbeitgeberbescheinigung über die gewährte Elternzeit Nachweise über Einkommen aus selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit, während Sie Elterngeld beziehen Nachweise über Ihr bisheriges Einkommen

    • bei Selbstständigen: Kopie des Steuerbescheides des Vorjahres/Bemessungszeitraumes
    • bei Mischeinkünften: Kopien des Steuerbescheides des Vorjahres/Bemessungszeitraumes und Kopien der Lohn- und Gehaltsbescheinigungen aus dem Jahr des Steuerbescheides
    • bei Nichtselbständigen: Kopien der Lohn- und Gehaltsbescheinigungen
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Kosten an. 

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Den Antrag auf Elterngeld können Sie erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen.

    Den Antrag sollten Sie möglichst innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes stellen. Denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Sie können den Antrag über das (kostenfreie) Online-Antragsformular stellen.

    Die notwendigen Abfragen werden im Online-Portal individuell auf Ihre Angaben abgestimmt. Auch bei der Online-Beantragung entfällt das Unterschriftserfordernis nicht. Eine elektronische Zeichnung ist mittels e-ID möglich. Die für die Antragsbearbeitung benötigten Nachweise können, unabhängig von der Unterschriftsform, im Onlineantrag hochgeladen werden. Alternativ steht Ihnen sowohl eine Druckversion des Onlineantrages als auch ein Druckservice zur Verfügung.

    Das aktuelle Papier-Antragsformular für Hessen erhalten Sie auf der Seite des "Familienatlas", dem Portal für Familien in Hessen. 


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