Zulassungen und Ausnahmen für Sprengzubehör
Leistungsbeschreibung
Sprengzubehör wie Zündmaschinen und Zündleitungen unterliegen nur nationalen Regelungen und können nach Prüfung zugelassen werden oder es kann eine Ausnahme für einen beschränkten Anwendungsfall ausgesprochen werden.
Voraussetzungen
- Bereitstellung einer ausreichenden Zahl von Prüfmustern
-
Nachweis von Qualitätssicherung bei der Herstellung durch Dokumentation bzw. Audit
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Formloses Antragsschreiben
- Technische Daten zum Stoff bzw. Gegenstand
- Bereitstellung von Prüfmustern in ausreichender Zahl
-
Erklärung, dass der Antrag nur bei einer benannten Stelle gestellt wurde
Welche Gebühren fallen an?
Abrechnung nach Kostenverordung der BAM (BAMKostV)
Bearbeitungsdauer
Dauer: 1 - 6 Monate, je nach Umfang
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Was sollte ich noch wissen?
Dadurch dass es sich um fachlich sehr anspruchsvolle Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der BAM zweckmäßig. Wegen Detailfragen wenden Sie sich bitte direkt an die BAM.