Stadt erweitert Verfahren um digitales Angebot

Online zur Baumfäll-Genehmigung


Und auch das „Wie“ der Beantragung ist darin geregelt. Hier allerdings hat die Stadtverwaltung jetzt eine Veränderung vorgenommen, die vom 15. Juli 2024 an greift und den Bürgerinnen und Bürgern durchaus entgegenkommen sollte. Statt auf dem Postweg kann die Fällgenehmigung künftig auch Online ausgefüllt und anschließend per E-Mail beantragt werden. Darauf weist das Umweltreferat der Burgstadt in einer Mitteilung hin. Über die Homepage der Stadt und den Link  https://www.kronberg.de/baumfaellung gelangen die Antragsteller auf dem direkten Weg zum Formular „Antrag auf Erteilung einer Baumfällgenehmigung“.

Online ausgefüllt, gespeichert und nach dem Ausdruck persönlich unterzeichnet, kann das Formular per E-Mail an baumfällung@kronberg.de versendet werden. Optional kann es auch weiterhin auf postalischem Wege verschickt werden oder persönlich im Rathaus abgegeben werden.

Wer noch Fragen und Anliegen rund um den Antrag auf Erteilung einer Baumfällgenehmigung hat, der kann diese telefonisch unter der ausschließlich für diesen Zweck vorgesehenen Rufnummer (06173) 7034333 klären.

Erreichbar sind die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt unter dieser Nummer immer dienstags während der Sprechzeiten zwischen 8 und 12 Uhr. Sollten sie sich zu dieser Zeit in einem anderen Gespräch befinden, ist ein Anrufbeantworter geschaltet. Die Stadtverwaltung Kronberg weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Prüfungs- und Bearbeitungsfrist von Baumfäll-Anträgen zurzeit 4 Monate beträgt.